Dokumente
Statuten zur Beratung in den Kirchgemeinden
Protokoll der Frühjahrsversammmlung 2021
Aufgabe
Bis zur Herbstversammlung am 22.September 2021 sind die Kirchgemeinden der Surselva gebeten, diese Statuten zu beraten und anzunehmen.
Die Wahl der Delegierten für die Kirchenregion erfolgt ebenfalls in der Kirchgemeindeversammlung. Unsere Statuten engen den Kreis auf Vorstandsmitglieder und Pfarramt ein.
Der Passus heisst:
2 Jede Kirchgemeinde hat das Recht und die Pflicht, mindestens je ein Mitglied des Kirchgemeindevorstandes und des Pfarramtes zu delegieren.
3 Kirchgemeinden mit über 500 Kirchgemeindemitgliedern können pro weitere 300 Kirchgemeindemitglieder jeweils ein weiteres Mitglied des Vorstandes, des Pfarramtes oder der Kirchgemeinde delegieren.